Umfrage Extremzuchten
Weiterhin werden menschliche Wunschvorstellungen zum Erscheinungsbild von
Heimtieren und wirtschaftliche Kriterien in der Nutztierzucht stärker gewichtet
als das Wohlbefinden und die Gesundheit der gezüchteten Tiere. Das zeigt eine
STS-Umfrage bei Züchtern, Zuchtorganisationen und kantonalen Behörden.
Auch auf Druck des STS erliess der Bund 2015 eine Amtsverordnung zum Tierschutz
beim Züchten, welche konkrete Vorschriften bezüglich der Haustierzucht aufführt.
Diese fanden unter Veterinärmedizinern und Tierschutzfachleuten im In- und
Ausland grosse Anerkennung, da zum ersten Mal weltweit ein klarer
Beurteilungsmassstab für Extrem- und Qualzuchten geschaffen wurde. Wie zu
erwarten, stiess die Verordnung aber auf heftige Gegenwehr seitens extremer
Tierzüchter, welche nun dazu angehalten sind, eine Belastungsbeurteilung
vorzunehmen und ggf. ihre Zuchtziele anzupassen.
Nachdem die Amtsverordnung eineinhalb Jahre in Kraft war, evaluierte der STS mit einer Umfrage deren Umsetzung in der Praxis sowie den Kenntnisstand der betroffenen Parteien (Einzelzüchter, Rasseclubs und Verbände). Weiter wurde die Züchterschaft hinsichtlich der Einstufung der von ihnen gezüchteten Rasse und zur Vermeidung zukünftiger Belastungen befragt. Von den kantonalen Veterinärämtern, welche ebenfalls kontaktiert wurden, wollte man die bisherigen Erfahrungen mit der neuen Amtsverordnung wissen.
- Extremzuchten trotz Verbot
[ Medienmitteilung Schweizer Tierschutz STS vom 27. Oktober 2016 ]