Teilrevision Jagdgesetz
Forderungen des Schweizer Tierschutz STShinsichtlich der Teilrevision des eidgenössischen Jagdgesetzes
- Verbot der Baujagd
- Beschränkung der Treibjagden
- Erfassung von Fehlschüssen in der Jagdstatistik
In einer zeitgemässen Jagd hat die Baujagd keinen Platz mehr und die Anzahl Treibjagden wird auf das absolut Nötige beschränkt. Eine zeitgemässe Jagd ist transparent, auch und vor allem beim von ihr verursachten, schlimmstmöglichen Ereignis, einem angeschossenen, fliehenden Tier. Nachsuche, deren Meldepflicht und die Aufnahme dieser Daten in die kantonalen und eidgenössische Jagdstatistiken sind deshalb im JSG zu verankern.