Onlineverkauf Kleintiergehege und
Verkaufsinserate für Hunde -
Informationspflicht
Im März 2018 traten verschiedene Änderungen der Tierschutzverordnung (TSchV) in Kraft. Den Umsetzungsstand zweier neuer Bestimmungen - Deklarationspflicht für Heimtiergehege und Informationspflicht bei Verkaufsinseraten für Hunde - hat der Schweizer Tierschutz STS überprüft. In beiden Fällen sind die Resultate der Tierschutzrecherchen mehr als bedenklich.
INFORMATIONSDEFIZITE BEIM GEHEGEVERKAUF
Für gewerbsmässige Verkäufer von Heimtiergehegen sieht die Tierschutzverordnung
seit März 2018 eine Informationspflicht vor (Art. 111 Abs. 2 TSchV). Diese
verlangt vom Anbieter Massangaben aufzuführen, den Verwendungszweck der Gehege
zu deklarieren und Käufer über die geltenden Rechtsvorschriften zu informieren.
Der STS überprüfte bei 41 Firmen, die via Webshops Gehege veräussern, ob und wie
die neu geltende Informationspflicht umgesetzt wird. Annähernd alle überprüften
Gehegebeschriebe waren mit Hinweisen zur Zieltierart versehen - jedoch waren die
Angaben nur in 43% der Fälle korrekt. Informationen zur zulässigen Anzahl Tiere
waren bei 149 (von 659) Angeboten vorhanden, korrekt waren nur rund die Hälfte
davon. Besonders gravierend: Bei mehr als einem Drittel der Anbieter war nicht
nur die Gehegedeklaration ungenügend, sondern es fehlte gleichzeitig auch an
Hinweisen zu Haltungsvorschriften.