Haltung von kleinen Heimtieren
in der Schweiz
Über die tatsächlichen Haltungsbedingungen von kleinen Heimtieren in der Schweiz war lange Zeit praktisch nichts bekannt. Hamster, Geckos, Wellensittiche und Co. leben nämlich meistens hinter verschlossenen Wohnungstüren, komplett abgeschirmt von der Öffentlichkeit. Die Indizien sprachen aber dafür, dass es bei vielen Haltungen Missstände gibt, doch so genau wusste das bisher niemand. Mit anonymen Online-Umfragen bei Schweizer TierhalterInnen brachte der STS nun Licht ins Dunkel. Die Erkenntnisse der Umfragen zu verschiedenen Tiergruppen ermöglichen erstmalig einen Einblick in die realen Lebensbedingungen der Heimtiere.
Besonders häufige Haltungsdefizite konnten erkannt werden und Handlungsempfehlungen zur Behebung der Missstände abgeleitet werden: Für alle, die in irgendeiner Form mit der Haltung von Nagern und Kaninchen zu tun haben (gewerbliche und private Tier- und Gehegeverkäufer, Tierschutzorganisationen, Tierheime, Vollzugsbehörden, Tierhalter) sind die STS-Recherchen ein hilfreiches Mittel um ganz gezielt das Wohl von Meerschweinchen, Hamster und Co. zu fördern und Tierquälereien in Form von Haltungs- und Fütterungsfehlern der Vergangenheit angehören zu lassen.
Reptilien sind in der Schweiz beliebte Heimtiere. Ihre Haltung ist gesetzlich geregelt. Allerdings besteht eine hohe Zahl an Missständen, wie eine Recherche des Schweizer Tierschutz STS ergab: Schweizweit ist von über 60 000 tierquälerischen und somit strafbaren Reptilienhaltungen auszugehen. Insgesamt leben in 3,5 % der Schweizer Haushalte Reptilien, was rund 132 000 Haushalte mit mindestens einem Reptil ergibt. Die mit Abstand am häufigsten gehaltenen Reptilien sind Griechische Landschildkröten sowie Kornnattern und Leopardgeckos. Der Schweizer Tierschutz STS hat 2020 eine anonyme Onlineumfrage zur Reptilienhaltung in der Schweiz durchgeführt – mit besorgniserregenden Resultaten: Bei fast der Hälfte von 97 analysierten Reptilienhaltungen wurden Hinweise auf mindestens einen Verstoss gegen die Schweizer Tierschutzgesetzgebung festgestellt.

