STS-Medienmitteilung: Extremzuchten trotz Verbot Basel, 27. Oktober 2016 Medienmitteilung Schweizer Tierschutz STS EXTREMZUCHTEN TROTZ VERBOT ================= (Lead) Weiterhin werden menschliche Wunschvorstellungen zum Erscheinungsbild von Heimtieren und wirtschaftliche Kriterien in der Nutztierzucht st�rker gewichtet als das Wohlbefinden und die Gesundheit der gez�chteten Tiere. Das zeigt eine STS-Umfrage bei Z�chtern, Zuchtorganisationen und kantonalen Beh�rden rund eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten konkreter Vorschriften gegen Extremformen in der Tierzucht. --------------------------------- (Text) Mit der Amtsverordnung zum Tierschutz beim Z�chten erliess der Bund im Januar 2015 detaillierte Vorschriften gegen Extremformen in der Tierzucht. Der Schweizer Tierschutz STS evaluierte nun deren Umsetzung in der Praxis mittels einer Umfrage bei Z�chtern, Zuchtorganisationen und kantonalen Beh�rden. Zufriedenstellend bis gut war die R�cklaufquote bei den an Hunde-Rasseclubs und Hundez�chter sowie an Nutztierzuchtverb�nde verschickten Fragebogen. Katzen- und Kleintierz�chter scheinen hingegen nur m�ssig an Extremzuchtfragen interessiert zu sein: Die Dachorganisationen F�d�ration F�line Helv�tique FFH und Kleintiere Schweiz scheuten ein Ausf�llen der Fragebogen und auch seitens der Z�chterschaft erfolgten deutlich weniger Retournierungen. Die Auswertung von insgesamt 187 Fragebogen erlaubt dennoch eine erste Standordbestimmung zur Umsetzung der Verordnung. Qualzuchten W�hrend tierschutzrelevante Folgen von �berz�chtungen wissenschaftlich und in der tier�rztlichen Praxis nachgewiesen sind, scheint das diesbez�gliche Problembewusstsein bei manchen Rasseclubs, Zuchtorganisationen oder Z�chtern noch immer zu fehlen, wie die STS-Umfrage zeigt. Tatsache ist, dass weiterhin viele Tausende Heimtiere mit Qualzuchtmerkmalen geboren werden. Bei Nutztieren wirkt der �konomische Druck seit Jahrzehnten auf eine einseitige Leistungszucht. Das Leben �berz�chteter Heim- und Nutztiere ist selbst bei bester Pflege und Haltung oftmals gepr�gt durch k�rperliche Sch�den und Defizite, durch dauernde Schmerzen, Leiden und Krankheiten. Schwieriger Vollzug Durchsetzung und Kontrolle der Bestimmungen zum Z�chten von Tieren erfordern viel veterin�rmedizinisches und ethologisches Know-How bei der Beurteilung tierschutzrelevanter �berz�chtungen und geh�ren somit zu den schwierigsten und aufw�ndigsten Vollzugsaufgaben im Tierschutz. Es besteht daher die Gefahr, dass diese zum Schutz der Tiere notwendige gesetzliche Vorgabe Makulatur bleibt. Damit die Verordnung in Zukunft wirkungsvoll umgesetzt werden kann, schl�gt der Schweizer Tierschutz STS - zur Unterst�tzung der Vollzugsorgane - die Bildung einer Expertengruppe vor, welche die fachlichen Abkl�rungen �bernimmt und f�r eine schweizweit einheitliche Umsetzung sorgt. Zudem gilt es, Zuchtorganisationen verst�rkt in die Verantwortung zu nehmen, da diese sowohl f�r die Formulierung der Zuchtziele, als auch f�r Ausstellungen und Pr�mierungen von Zuchttieren zust�ndig sind. Und wo Bund und Kantone Zuchtverb�nde, Ausstellungen und Pr�mierungen von Zuchttieren subventionieren, sind diese finanziellen Beitr�ge konsequent an die Auflage zur Einhaltung tierschutzkonformer Zuchtziele zu kn�pfen. Mehr Information --------------------------------- STS-Report �Umfrage Extremzuchten� online unter archiv.tierschutz.com/aktuell/extremzuchten Bildmaterial --------------------------------- Bildmaterial zum Download unter www.flickr.com/photos/schweizertierschutz/albums F�r R�ckfragen --------------------------------- Dr. med.vet. Martina Schybli, Fachstelle Heimtiere Schweizer Tierschutz STS, Telefon 079 195 79 72 STS-Medienmitteilungen online --------------------------------- archiv.tierschutz.com/media/news.html Absender --------------------------------- Schweizer Tierschutz STS Dornacherstrasse 101, Postfach 4018 Basel Telefon 061 365 99 99 archiv.tierschutz.com sts@tierschutz.com