Kein Fischen ohne Nachweis der Sachkunde
Wer Wirbeltiere tötet, muss über die dazu notwendigen Kenntnisse und
Fähigkeiten verfügen, so verlangt es die Tierschutzgesetzgebung. Fischende
müssen einen entsprechenden Sachkunde-Nachweis Fischerei erbringen. Dennoch ist
an etlichen Schweizer Gewässern auch Laien Angeln und Fische töten erlaubt. Das
steht in Widerspruch zum Gesetz und öffnet Tierquälereien Tür und Tor. Das
zeigen einmal mehr Beobachtungen am Ausfischen am Blausee im Berner Oberland.
Die STS-Sektion Dachverband Berner Tierschutzorganisationen (DBT) hat gegen die
Blausee AG Anzeige erstattet.
