STS-Medienmitteilung: Tiere im Zirkus: Schwarze Liste - Rote Karte Basel, 2. M�rz 2017 Medienmitteilung Schweizer Tierschutz STS TIERE IM ZIRKUS: SCHWARZE LISTE - ROTE KARTE ================= (Lead) In Weinfelden startet der Circus Royal in diesen Tagen zur Tournee 2017. Die Show �Im Zeichen des Tigers� verspricht Nervenkitzel mit f�nf Raubkatzen. Fast zeitgleich ber�t der Nationalrat �ber die Forderung nach Einschr�nkungen in der Zirkustierhaltung (Motion 15.3296 Chevalley). Der Schweizer Tierschutz STS unterst�tzt die Forderung nach einer Schwarzen Liste in Zirkussen verbotener Tierarten und zeigt dem Circus Royal die Rote Karte f�r das unw�rdige Raubtierspektakel. --------------------------------- (Text) Mehr als 30 L�nder - darunter viele EU-Mitgliedstaaten - schr�nken aus Tierschutzgr�nden die Haltung von Tieren in Zirkussen ein. Die Schweiz hinkt hinterher. Hierzulande d�rfen Zirkusse jede beliebige Tierart auf Tournee mitf�hren und die Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen halten. Den Beh�rden sind die H�nde gebunden solange in der Tierschutzgesetzgebung ein Instrument f�r ein Verbot des Mitf�hrens ungeeigneter Tierarten im Zirkus fehlt. Mit einer Annahme der Motion 15.3296 Chevalley* k�nnte das Parlament diese Gesetzesl�cke schliessen. Exotische Menagerie unterwegs Gem�ss geltender Tierschutzverordnung m�ssen Gehege f�r Tiere, die regelm�ssig in einer Manege besch�ftigt werden, den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht vollumf�nglich entsprechen, sofern die r�umlichen Verh�ltnisse eines Gastspielortes dies nicht zulassen. Um mehr als 30% d�rfen Gehege die Mindestfl�chen unterschreiten. F�r zwei Tiger bleiben da nur 56 m� Aussen- und 21 m� Innengehege. Es sind solch minimalistische Vorschriften, die es Zirkussen, in diesem Jahr wiederum dem Circus Royal, �berhaupt erst erm�glichen, �gesetzeskonform� mit Grosskatzen durch's Land zu tingeln. Der Schweizer Tierschutz STS ist dezidiert der Meinung, dass die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen hierzulande nicht gen�gen, um in einem Zirkus eine artgem�sse Tierhaltung zu gew�hrleisten und dass gewisse Tierarten f�r das Mitf�hren auf Tournee und die Pr�sentation in der Manege nicht mehr in Frage kommen d�rfen. Dazu geh�ren u.a. B�ren, Nash�rner, Elefanten, Flusspferde, Menschenaffen und nicht zuletzt Grosskatzen, so auch die vom deutschen Circus Krone �importierten� K�nigstiger, auf die der Circus Royal so stolz ist. Die im Parlament zur Beratung anstehende, von Nationalr�tin Isabelle Chevalley (GLP/VD) eingereichte Motion �Festlegung der in Zirkussen zul�ssigen Tierarten� verlangt, dass der Bundesrat Grundlagen erarbeitet, wonach daf�r ungeeignete Tierarten nicht mehr von Zirkussen mitgef�hrt werden d�rfen. Die Forderung nach einer Schwarzen Liste steht im Einklang mit der Entwicklung auf europ�ischer Ebene. Die Motion stellt bewusst keine abschliessende Artenliste zur Debatte. Der STS unterst�tzt die Motion in der �berzeugung, dass sich die Qualit�t eines Zirkus nicht an der Exotik seiner Menagerie, sondern am Standard seiner Tierhaltung und an den Darbietungen seiner Artisten misst. * 15.3296 - Motion: Festlegung der in Zirkussen zul�ssigen Tierarten https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20153296 Bildmaterial --------------------------------- Bildmaterial (Symbolbild) zum Download unter www.flickr.com/photos/schweizertierschutz/ F�r R�ckfragen --------------------------------- Medienstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 079 357 32 04; media@tierschutz.com STS-Medienmitteilungen online --------------------------------- archiv.tierschutz.com/media/news.html Absender --------------------------------- Schweizer Tierschutz STS Dornacherstrasse 101, Postfach 4018 Basel Telefon 061 365 99 99 archiv.tierschutz.com sts@tierschutz.com