STS-Medienmitteilung: Hefenhofen ist �berall Basel, 25. August 2017 Medienmitteilung Schweizer Tierschutz STS HEFENHOFEN IST �BERALL ================= (Lead) Der Schweizer Tierschutz STS empfiehlt die Abkehr von fl�chendeckenden, angemeldeten Tierschutzkontrollen hin zu einer Risikoauswahl der zu kontrollierenden Betriebe. So k�nnte die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Tierschutzf�llen in der Nutztierhaltung erh�ht und mit zielgerichteten beh�rdlichen Massnahmen viel Tierleid verhindert werden. --------------------------------- (Text) Der Tierhalter Ulrich K. aus Hefenhofen TG wurde in den zur�ckliegenden Jahren mehrfach wegen Tierqu�lerei verurteilt. Ein Tierhalteverbot wurde nicht durchgesetzt. Auf einem Betrieb, nur wenige Kilometer vom Hof des Ulrich K. entfernt, leben rund 60 Rinder - trotz Tierhalteverbot. Eine Tessiner B�uerin ignorierte w�hrend Jahren ein partielles Tierhalteverbot und hielt weiterhin mehr Tiere als erlaubt. Erst als Bilder halbverhungerter und toter K�he auf dem Hof an die Oeffentlichkeit gelangten, wurden die verbliebenen Tiere beschlagnahmt. Wo die Medien�ffentlichkeit fehlt, passiert wenig Vollzug der (Tierschutz-)Gesetzgebung ist mehr als die Kontrolle von Vorschriften. Zum Vollzug geh�rt das Anordnen und das Durchsetzen von Verbesserungen bei M�ngeln oder Missst�nden. Und das nicht erst dann, wenn Medien Missst�nde und Defizite thematisieren. Das Ziel muss ein besserer Tierschutzstandard sein mit einem sp�rbaren R�ckgang von Gesetzesverst�ssen. Es wird allerdings, nicht nur im Fall Hefenhofen, neben menschlichem und beh�rdlichem Versagen auch ein Systemfehler im Gesetzesvollzug sichtbar, auf den der Schweizer Tierschutz STS seit Jahren hinweist. Fehler im System Jeder direktzahlungsberechtigte Hof wird regelm�ssig von kantonalen Kontrollorganen �berpr�ft. Die meisten staatlichen Kontrollen finden auf Voranmeldung statt. Die Leistung der Arbeit der Kontrollorgane wird an der Anzahl der Kontrollen gemessen. Die fl�chendeckend durchgef�hrten Kontrollen binden grosse personelle Ressourcen, die in der Folge fehlen bei der Bearbeitung gravierender F�lle. �Wir brauchen keine strengeren Gesetze und keine strengeren Kontrollen aber wir brauchen mehr unangemeldete, risikobasierte Tierschutzkontrollen�, sagt Hansuli Huber, Gesch�ftsf�hrer Fachbereich Schweizer Tierschutz STS. Risikobasierte Anlasskontrollen Der STS pl�diert daf�r, jene Landwirtschaftsbetriebe, bei denen es in Sachen Tierschutz immer wieder zu Beanstandungen kommt, mit Beratung, engmaschiger �berwachung und konsequenten Sanktionen zu sanieren. Reissen alle Stricke, sind Tierhalterverbote auszusprechen. Das Sanktionsschema bei Tierschutzverst�ssen im Rahmen der Direktzahlungen ist zudem zu �berpr�fen. Schwerwiegende Verst�sse gegen die Tierschutzgesetzgebung wie etwa mangelhafte Pflege, Mangelern�hrung, fehlendes Wasser, starke �berbelegung oder fehlender Auslauf m�ssen k�nftig zu erheblichen K�rzungen der Direktzahlungen f�hren. Tierleid darf sich nicht auszahlen. Mehr Information. --------------------------------- �STS-Empfehlungen f�r einen besseren Vollzug des Nutztierschutzes�, Hintergrundinformation Schweizer Tierschutz STS, online unter archiv.tierschutz.com/media Bildmaterial --------------------------------- Bildmaterial (Hefenhofen TG / Biasca TI) zum Download unter www.flickr.com/photos/schweizertierschutz F�r R�ckfragen --------------------------------- Dr. sc.nat. Hansuli Huber, Gesch�ftsf�hrer Fachbereich Schweizer Tierschutz STS, Telefon 052 338 10 74 STS-Medienmitteilungen online --------------------------------- archiv.tierschutz.com/media/news.html Absender --------------------------------- Schweizer Tierschutz STS Dornacherstrasse 101, Postfach 4018 Basel Telefon 061 365 99 99 archiv.tierschutz.com sts@tierschutz.com