STS-Medienmitteilung: Gute Gesetze - schlechte Umsetzung Basel, 5. April 2019 Medienmitteilung Schweizer Tierschutz STS GUTE GESETZE - SCHLECHTE UMSETZUNG ================= (Lead) Im M�rz 2018 traten verschiedene �nderungen der Tierschutzverordnung (TSchV) in Kraft. Den Umsetzungsstand zweier neuer Bestimmungen - Deklarationspflicht f�r Heimtiergehege und Informationspflicht bei Verkaufsinseraten f�r Hunde - hat der Schweizer Tierschutz STS �berpr�ft. In beiden F�llen sind die Resultate der Tierschutzrecherchen mehr als bedenklich. --------------------------------- (Text) Heimtiergehege werden weiterhin ungen�gend oder falsch deklariert oder ohne zureichende Tierhaltungsinformationen der K�uferschaft angeboten. Und durch lasche oder v�llig fehlende Kontrollen erm�glichen es viele Internetplattformen skrupellosen Hundeh�ndlern nach wie vor ihren unlauteren Gesch�ften nachzugehen. Hundehandel im Schutz der Anonymit�t Fr�here STS-Recherchen zeigten, wie attraktiv Inserateplattformen wegen mangelhafter Kontrollmechanismen f�r die tierqu�lerischen Machenschaften der Welpenh�ndler sind. Mit dem Inkrafttreten der revidierten Tierschutzverordnung wurden vollst�ndige Adressangaben des Verk�ufers sowie Informationen zur Herkunft der Hunde Pflicht (Art. 76a TSchV). Der STS hatte diese Pflichtangaben lange eingefordert und wollte nun wissen, inwieweit die neuen Vorgaben von den Betreibern der Inserateplattformen erf�llt werden. Dazu wurden 19 Plattformen auf die Korrektheit der Hundeinserate hin �berpr�ft. Insgesamt wurden 297 Inserate bewertet. Die Ergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache: 86 % aller kontrollierten Inserate erf�llen die neuen Vorgaben der Tierschutzverordnung nicht und verstossen somit gegen das Gesetz. Auf 15 von 19 �berpr�ften Plattformen fand sich unter den kontrollierten Inseraten keine einzige gesetzeskonforme Anzeige! Informationsdefizite beim Gehegeverkauf F�r gewerbsm�ssige Verk�ufer von Heimtiergehegen sieht die Tierschutzverordnung seit M�rz 2018 eine Informationspflicht vor (Art. 111 Abs. 2 TSchV). Diese verlangt vom Anbieter Massangaben aufzuf�hren, den Verwendungszweck der Gehege zu deklarieren und K�ufer �ber die geltenden Rechtsvorschriften zu informieren. Der STS �berpr�fte bei 41 Firmen, die via Webshops Gehege ver�ussern, ob und wie die neu geltende Informationspflicht umgesetzt wird. Ann�hernd alle �berpr�ften Gehegebeschriebe waren mit Hinweisen zur Zieltierart versehen - jedoch waren die Angaben nur in 43% der F�lle korrekt. Informationen zur zul�ssigen Anzahl Tiere waren bei 149 (von 659) Angeboten vorhanden, korrekt waren nur rund die H�lfte davon. Besonders gravierend: Bei mehr als einem Drittel der Anbieter war nicht nur die Gehegedeklaration ungen�gend, sondern es fehlte gleichzeitig auch an Hinweisen zu Haltungsvorschriften. Vollzug ist gefordert Der Schweizer Tierschutz STS fordert die Betreiber der Inserateplattformen wie auch die Gehegeanbieter dringend auf, unverz�glich Schritte einzuleiten, um den neuen Anforderungen der TSchV nachzukommen. Und vor allem die Vollzugsbeh�rden sind gefordert. Die Einhaltung der geltenden Vorgaben muss kontrolliert werden und Gesetzesverst�sse m�ssen zwingend Konsequenzen nach sich ziehen. Nur so ist zu gew�hrleisten, dass die sinnvollen Bestimmungen in der Realit�t tats�chlich zur Verminderung von Tierleid beitragen.. Mehr Information --------------------------------- STS-Recherchen �Informationsplicht Verkauf Heimtiergehege und Verkaufsinserate f�r Hunde� online unter http://archiv.tierschutz.com/heimtiere/recherchen_inserate F�r R�ckfragen --------------------------------- Medienstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 079 357 32 04; media@tierschutz.com STS-Medienmitteilungen online --------------------------------- archiv.tierschutz.com/media/news.html Absender --------------------------------- Schweizer Tierschutz STS Dornacherstrasse 101, Postfach 4018 Basel Telefon 061 365 99 99 archiv.tierschutz.com sts@tierschutz.com