STS-Medienmitteilung: Zoofachhandel: Missst�nde in der heilen Tierwelt Basel, 12. Dezember 2019 Medienmitteilung Schweizer Tierschutz STS ZOOFACHHANDEL: MISSST�NDE IN DER HEILEN TIERWELT ================= (Lead) Je besser die Kundeninformation und je tierfreundlicher das Angebot im Zoofachhandel, umso gr�sser die Chance, dass Tiere einen guten Lebensplatz finden. Doch die STS-Zoofachhandel-Recherche 2019 deckt besorgniserregende Zust�nde auf. Die Mehrzahl der Gesch�fte missachtet Gesetzesbestimmungen ebenso wie die Bed�rfnisse der Tiere, vermittelt aber gleichzeitig ihrer Klientel eine heile Tierwelt. --------------------------------- (Text) Der Schweizer Tierschutz STS besuchte im laufenden Jahr 33 Zoofachhandlungen in der ganzen Schweiz. Nur gerade in deren zwei (!) fanden sich keine Gesetzesverst�sse im Bereich Tierhaltung. Eine traurige Bilanz. Gesetzeswidrigkeiten waren meist im Bereich Gehegeeinrichtung zu verzeichnen (keine Nagem�glichkeiten, ungen�gende Einstreutiefe), seltener auch bez�glich Grundfl�che oder H�he der Gehege. Weiter stellt der STS fest, dass sich nach wie vor die meisten Tierhaltungen im Zoofachhandel nach den Minimalvorgaben der Tierschutzverordnung richten, also nach der gesetzlich definierten Grenze zur Tierqu�lerei. Schlimm, dass viele Anbieter die Vorschriften der Tierschutzverordnung f�lschlicherweise noch immer als �Empfehlung� interpretieren und weitergeben. Informationspflicht weder eingehalten noch kontrolliert F�r gewerbsm�ssige Verk�ufer von Heimtiergehegen sieht die Tierschutzverordnung seit M�rz vergangenen Jahres eine Informationspflicht vor. Nicht nur beim Verkauf von Tieren sondern auch beim Verkauf von Heimtiergehegen sind schriftliche Informationen zur tiergerechten Haltung der jeweiligen Tierart abzugeben. Gehege, ob im Ladenlokal oder im Internet angeboten, m�ssen hinsichtlich ihres Verwendungszweckes deklariert sein. Erschreckend ist, dass nur zwei der 33 besuchten Zoofachhandlungen die Informationspflicht zufriedenstellend erf�llten. Bei sechs weiteren Gesch�ften gab es minimale Umsetzungsfehler. Alle anderen Zoofachgesch�fte hingegen befolgten die Vorschriften entweder gar nicht oder nur sehr unzureichend. Der Schweizer Tierschutz STS fordert: Mit den Gesetzesverst�ssen im Schweizer Zoofachhandel muss endlich Schluss sein! Die Anbieter hatten seit der Verordnungsrevision gen�gend Zeit, ihrer Informationspflicht gerecht zu werden. Auch bei der Tierhaltung ist das Verst�ndnis f�r die Bed�rfnisse der Tiere und das Erf�llen der Vorbildfunktion Pflicht. Verst�sse sind von den zust�ndigen Veterin�r�mtern einheitlich und konsequent zu ahnden. Der Fokus beh�rdlicher Kontrollen in Zoofachgesch�ften muss - zum Wohl der Tiere - verst�rkt auf mangelhafte Gehegeeinrichtungen gerichtet sein. Mehr Information --------------------------------- STS-Zoofachhandel-Recherche 2019 online unter archiv.tierschutz.com/heimtiere/zoofachhandel Bildmaterial --------------------------------- Bildmaterial zum Download unter https://www.flickr.com/photos/schweizertierschutz F�r R�ckfragen --------------------------------- Sandra Schaefler, Fachstelle Heimtiere Schweizer Tierschutz STS Telefon 079 195 79 74, sandra.schaefler@tierschutz.com STS-Medienmitteilungen online --------------------------------- http://archiv.tierschutz.com/media/news.html Absender --------------------------------- Schweizer Tierschutz STS Dornacherstrasse 101, Postfach 4018 Basel Telefon 061 365 99 99 archiv.tierschutz.com sts@tierschutz.com