Basel/Aarau, 14. Januar 2020 Medienmitteilung / Stellungnahme Schweizer Tierschutz STS TIERSCHUTZ IM SCHLACHTHOF: UNGEN�GEND! ================= (Lead) Das Bundesamt f�r Lebensmittelsicherheit und Veterin�rwesen (BLV) hat den Tierschutzvollzug bei der Schlachtung von Wiederk�uern und Schweinen untersucht. Die Resultate sind alarmierend. Es bestehen erhebliche M�ngel im Bereich der Unterbringung der Tiere, der Bet�ubung sowie der Entblutung. Der Schweizer Tierschutz STS sieht dringenden Handlungsbedarf. --------------------------------- (Text) Im Auftrag des BLV hat die Bundeseinheit f�r die Lebensmittelkette (BLK) zwischen Januar 2018 und M�rz 2019 Kontrollen in Schweizer Schlachtbetrieben durchgef�hrt. Die Resultate der Untersuchung wurden nun publiziert* Im Rahmen der angemeldet durchgef�hrten Audits wurden in 67 Schlachtbetrieben verschiedene Punkte bez�glich Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung und Durchf�hrung der Fleischkontrolle �berpr�ft. Beim Tierschutz traten in fast allen - insbesondere in kleinen und mittleren - Betrieben gravierende M�ngel auf. Diese betrafen insbesondere die Unterbringung der Tiere �ber Nacht, die Bet�ubung und das Entbluten. Doch nicht nur bei den Schlachtbetrieben selbst, auch auf Seiten der Vollzugsbeh�rden zeigten sicht Defizite. Vorgeschriebene Tierschutzkontrollen finden zu wenig bis gar nicht statt. Es fehlt an Ressourcen, Fachwissen und Personal um die Abl�ufe in allen Schlachtbetrieben zu �berwachen. Hinzu kommt, dass die heutigen M�glichkeiten zur Sanktionierung bei tierqu�lerischen Handlungen im Schlachthof bei weitem nicht gen�gen. Nicht tolerierbar F�r den Schweizer Tierschutz STS sind M�ngel, wie sie der Bericht der BLK aufzeigt, unter keinen Umst�nden tolerierbar. Der schonende Umgang mit den Tieren auf ihrem letzten Weg ist ethische Verpflichtung und geh�rt zu einem umfassenden Nutztierschutz. Fehler und Vers�umnisse im Schlachtbetrieb werden zum Einzelschicksal der Tiere. Der STS fordert von den Schlachtbetrieben die Wahrnehmung ihrer Verantwortung ein. Gut ausgebildetes Personal ist ein Muss. Der Einsatz ausschliesslich geeigneter, funktionst�chtiger Ger�te sollte eine Selbstverst�ndlichkeit sein, ebenso wie die zwingende �berpr�fung der Bet�ubungsqualit�t. Gleichzeitig sind den Vollzugsbeh�rden die notwendigen Ressourcen zur Verf�gung zu stellen, damit diese ihre Aufgaben als Kontroll- und �berwachungsinstanz umf�nglich wahrnehmen k�nnen. Und nicht zuletzt: Bei Vergehen gegen die Tierschutzgesetzgebung braucht es griffige Sanktionsm�glichkeiten, bis hin zum Entzug der Betriebsbewilligung. * Bundesamt f�r Lebensmittelsicherheit und Veterin�rwesen BLV: �Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben�: https://bit.ly/3a74y0N F�r R�ckfragen --------------------------------- Cesare Sciarra, Leiter Kompetenzzentrum Nutztiere, Kontrolldienst Schweizer Tierschutz STS Telefon 062 296 09 71 / 076 326 02 66, cesare.sciarra@tierschutz.com STS-Medienmitteilungen online --------------------------------- archiv.tierschutz.com/media/news.html Absender --------------------------------- Kompetenzzentrum Nutztiere Schweizer Tierschutz STS Industriestrasse 1, 5000 Aarau Telefon 062 296 09 71 www.kontrolldienst-sts.ch kompetenzzentrum@tierschutz.com