STS-Medienmitteilung: Abschuss auf Verordnungsstufe Basel, 18. Mai 2020 Medienmitteilung Schweizer Tierschutz STS ABSCHUSS AUF VERORDNUNGSSTUFE ================= (Lead) Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 die Vernehmlassung zur revidierten Jagdverordnung er�ffnet. Nach einer ersten Sichtung kommt der Schweizer Tierschutz STS zum Schluss: Was f�r das Gesetz gilt, gilt ebenso f�r den Verordnungsentwurf. Das Regelwerk ist ein Kniefall vor J�gern und Wolfsgegnern. --------------------------------- (Text) Mit den vorliegenden Ausf�hrungsbestimmungen zur Jagdverordnung soll, so das Bundesamt f�r Umwelt BAFU, Klarheit geschaffen werden in Bezug auf die Revision des Jagdgesetzes, gegen das erfolgreich das Referendum ergriffen wurde und das am 27. September 2020 zur Abstimmung kommt. Klarheit geschaffen wird damit nicht, vielmehr wird dem Stimmvolk vor der Abstimmung mit sch�nen Worten wie �Die Verordnung st�rkt den Schutz der gesch�tzten Tierarten� Sand in die Augen gestreut. Gesch�tzte Tierarten - oder doch nicht? Selbst dort, wo im Verordnungsentwurf positive Aspekte erkennbar sind, etwa bez�glich Bestandesregulierung von Luchs, Biber, Graureiher und G�nses�ger, ist der Schutz dieser Arten mehr als unsicher. Der Bundesrat kann sie jederzeit auf dem Verordnungsweg wieder als regulierbar erkl�ren und so zum Abschuss freigeben. Kommt hinzu: Einzelmassnahmen - also den Abschuss einzelner Tiere - schliesst die Verordnung keineswegs aus. Also Achtung, Biber, Luchs & Co., auch wer als gesch�tzte Tierart Sch�den anrichtet oder sich auff�llig verh�lt, wird abgeknallt. Mit den vorgeschlagenen Bestimmungen verst�rkt unter Beschuss ger�t der H�ckerschwan. Abschussbewilligungen zur Bestandesregulierung werden m�glich sein. Den schon im Gesetz kaum noch vorhandenen Schutz des Wolfes will die Verordnung weiter schw�chen. Die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen ist nicht weiterhin verpflichtend zur Bewilligung von Wolfsabsch�ssen. Und auch in Wildschutzgebieten sollen Wolf und Steinbock nicht mehr sicher sein. Absch�sse gesch�tzter Tiere in Schutzgebieten will die Verordnung erlauben. Inakzeptable Vorschl�ge Wenig erstaunlich, dass gem�ss Verordnung kein Verbot der tierqu�lerischen Baujagd, wie es der STS seit langem fordert, zur Diskussion steht. Ebenso erlaubt bleibt die Ausbildung von Baujagdhunden am lebenden Fuchs. Auch eine Beschr�nkung der Anzahl Treibjagden ist nicht vorgesehen. Ob Gesetz oder Verordnung, der Schweizer Tierschutz STS wird nie gesetzlichen Regelungen zustimmen, die die M�glichkeit beinhalten, gesch�tzte Tiere abzuknallen, nur weil sie da sind und Lebensraum beanspruchen. Das widerspricht jeglichem Tierschutzgedanken. Wer einen massiven R�ckschritt beim Tier- und Artenschutz in der Schweiz verhindern will, sagt am 27. September 2020 Nein zum missratenen Jagdgesetz.. F�r R�ckfragen --------------------------------- Medienstelle Schweizer Tierschutz STS Telefon 079 357 32 04, media@tierschutz.com STS-Medienmitteilungen online --------------------------------- archiv.tierschutz.com/media/news.html Absender --------------------------------- Schweizer Tierschutz STS Dornacherstrasse 101, Postfach 4018 Basel Telefon 061 365 99 99 archiv.tierschutz.com sts@tierschutz.com