Zoofachhandel 2021
Seit Jahren besucht der Schweizer Tierschutz STS Zoofachgeschäfte in der gesamten Schweiz, beurteilt die Haltung der zum Verkauf stehenden Tiere, das Informations- und Beratungsangebot für die künftigen Halter, die Umsetzung der gesetzlich geforderten Gehegedeklaration. Und seit Jahren, so auch 2021, stossen die STS-Fachleute bei ihren Recherchen wieder und wieder auf Mängel.
Welch grosse Verantwortung dem Fachhandel beim Tierkauf wie beim Kauf von
Zubehör zukommt ist unbestritten. Insbesondere Ersttierhalter sind auf
umfassende und seriöse Information über die Bedrüfnisse und Ansprüche an eine
artgemässe Haltung ihres künftigen Heimtiers angewiesen. Wo Tiere unter
Minimalbedingungen im Ladenlokal «ausgestellt» sind und schnell und
unkompliziert über den Ladentisch gehen, da wird verantwortungslos und gegen das
Wohl der Tiere gehandelt.
Minimalismus vorgelebt
Der STS besuchte von Januar bis Mitte Oktober 2021 insgesamt 35
Zoofachgeschäfte, davon 25 in der Deutschschweiz, acht in der Romandie und zwei
im Tessin. Nicht zum ersten Mal negativ aufgefallen, in diesem Jahr durch sehr
unbefriedigende Nager- und Kaninchenhaltungen, ist das Fachgeschäft «Le
Scalaire» in Nyon. Hier zeigt man sich beratungsresistent und nach früherer
Kritik zugesagte Verbesserungen in der Tierhaltung blieben nichts weiter als
Lippenbekenntnisse. Demgegenüber überzeugte «Zoo Roco» in Lyss durch eine sehr
gute mündliche Beratung und wurde, als zweites Fachgeschäft nach «Zoo Widmer» in
Kirchdorf, vom Schweizer Tierschutz STS für sein professionelles Engagement
ausgezeichnet.
Insgesamt orientiert sich die Tierhaltung zahlreicher Zoofachhandlungen an den
gesetzlichen Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung, an Vorschriften also,
die die Grenze zur Tierquälerei definieren und von vorbildlich weit entfernt
sind. Enttäuschend auch die weiterhin mangelhafte Umsetzung der seit vier Jahren
geltenden Gehege-Deklarationspflicht. Diese fordert für jedes zum Verkauf
stehende Heimtiergehege die Angabe der Innenmasse, der Tierarten, die darin
gehalten werden können sowie der maximalen Anzahl der im Gehege zulässigen Tiere
für jede Art. Insgesamt waren bei zwei Drittel aller besuchten Geschäfte die
Gehege ungenügend oder gar nicht beschriftet.
