Pelzdeklaration
Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr gilt in der Schweiz
seit dem 1. März 2014 eine verbindliche Deklarationspflicht für Pelz und
Pelzprodukte. Diese Form der Kennzeichnungspflicht ist europaweit einmalig.
Deklariert werden muss
- die Tierart (wissenschaftlicher und zoologischer Name),
- die Herkunft (Land oder geografischer Raum, in dem das Tier gejagt wurde oder
in dem es gezüchtet und zur Schlachtreife gebracht wurde), sowie
- die Gewinnungsart (Wildfang oder Zuchttiere).
Mit der Einführung der Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte erhalten
Konsumentinnen und Konsumenten Aufschluss über Herkunft und Haltung der Tiere
mit deren Fell sie sich schmücken. Der Schweizer Tierschutz STS kämpfte während
Jahren für eine bessere Konsumenteninformation bei Pelz und Pelzprodukten und
begrüsst die nun verbindlich geltende Deklarationspflicht und die damit
verbundene verbesserte Transparenz.