Wildtiere
DAS NEUE JAGDGESETZ
Am 27. September wurde ein völlig missratenes Jagdgesetz in Kraft gesetzt.
Kein einziges Anliegen des Tierschutzes wurde berücksichtigt. Tierquälerische
Traditionen wie die Baujagd und die Ausbildung von Hunden am lebenden(!) Fuchs
bleiben erlaubt. Der Schutz von bedrohten Tierarten wird massiv gelockert.
Wölfe, auch Jungtiere, sind zum Abschuss freigegeben, ohne dass sie Schaden
angerichtet haben. Anderen Tierarten wie beispielsweise dem Luchs, Höckerschwan
oder Biber wird es nicht besser gehen, die Lockerung ihres Schutzes ist
vorprogrammiert. Sogar der Steinbock, das Wahrzeichen unserer Alpen, bleibt
jagdbar.
FISCHE
In der Schweiz leben weit über zwei Millionen Aquariumfische. Dazu kommt eine
steigende Zahl von kommerziellen Speisefischzuchten. Obwohl bewiesen ist, dass
falsch gehaltene Fische leiden, sind sie schlecht geschützt. Wir fordern deshalb
eine zeitgemässe Anpassung des Tierschutzgesetzes auch auf Fische.
TAUBEN
Brieftauben werden in Wettflügen über lange Distanzen von teilweise mehreren
hundert Kilometern eingesetzt. Unsere Recherchen beweisen, dass dabei nicht
selten mehr als die Hälfte der Tauben ausfallen. Sie sterben aus Erschöpfung
oder werden leichte Beute von Greifvögeln. Ein «Sport», der solche Verluste in
Kauf nimmt, muss verboten werden. Wir stehen im Gespräch mit dem BLV und werden
weiter Druck ausüben, damit diese Lücke im Tierschutzgesetz geschlossen wird.
GEFÄHRLICHE ZÄUNE
Viel zu viele Wildtiere und Vögel verheddern sich in Zäunen und sterben
schreckliche Tode. Bisher kamen wir jedoch trotz unseren Bemühungen beim
Schafzuchtverband und bei Zaunherstellern zu keinem Ziel. Nun wollen wir den
Druck auf die Behörden verstärken, damit das Problem auf gesetzlicher Ebene
gelöst wird.
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