Tierschutz an der Front:
Die STS-Sektionen.

KASTRATIONSFONDS
Seit Beginn der Kastrationsaktionen vor 25 Jahren wurden bis
heute über 190’000 herrenlose Katzen und Bauernhofkatzen eingefangen,
tierärztlich behandelt und kastriert. Seither ist es gelungen, die
Katzenpopulation in der Schweiz auf einem stabilen Niveau zu halten und die
früher grassierenden Katzenseuchen weitgehend auszurotten. Um diesen Erfolg zu
sichern, müssen die Aktionen aber weitergeführt werden.
STS-Beiträge an die landesweiten Kastrationsaktionen: CHF 400’000.
FONDS FÜR ALTE UND SCHWER VERMITTELBARE HEIMTIERE
Tausende von Hunden, Katzen und anderen Heimtieren landen jedes Jahr aus den
verschiedensten Gründen in den Tierheimen. Viele warten infolge ihres Alters
oder aus anderen Gründen lange auf einen neuen Platz. Andere verbringen ihren
Lebensabend in den Tierheimen, wo ihnen ein tiergerechtes Leben ermöglicht wird,
solange sie gesund und lebensfroh sind.
STS-Beiträge zugunsten von alten und schwer vermittelbaren Tieren: CHF 185'800.
FONDS FÜR WILDTIERPFLEGE
Auf unsere einheimischen Wildtiere lauern unzählige Gefahren: Igelmütter werden
überfahren und hinterlassen hilflose Säuglinge. Wildvögel verletzen sich oder
werden krank. Eichhörnchenbabys fallen aus dem Nest. Amphibien finden den Tod
auf der Strasse. Der Tierschutz wird zunehmend mit notleidenden Wildtieren
konfrontiert, die ohne menschliche Hilfe nicht überleben könnten. In allen
Regionen der Schweiz werden deshalb Wildvogel-, Igel-, und
Wildtierpflegestationen betrieben. Im Frühling werden regionale
Amphibien-Rettungsaktionen durchgeführt.
STS-Beiträge an die Wildtierpflege: CHF 197’000.
FONDS ZUGUNSTEN MITTELLOSER HEIMTIERBESITZER
Für Menschen, welche am Rande des Existenzminimums leben, bedeutet ihr Heimtier
oft der einzige Halt im Leben. Eine Behandlung beim Tierarzt oder ein
notwendiger Tierheimaufenthalt führt aber schnell zu finanziellen Problemen. In
solchen Fällen greift dieser Fonds nach gründlicher Abklärung in Zusammenarbeit
mit den Sozialbehörden ein.
STS-Beiträge in Tierschutzfällen bei mittellosen Besitzern: CHF 80.500.