Der Tierschutz in der Schweiz

Wildtiere

Teilsieg für den Tierschutz.

DIE JAGD
Das neue Jagdgesetz hätte den Artenschutz in der Schweiz in Frage gestellt. Dass es an der Urne abgelehnt wurde, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Schutz von geschützten Wildtieren wird nicht verwässert. Für uns ist es ein Teilsieg, denn vorläufig wird nun das alte Jagdgesetz in Kraft bleiben, das tierquälerische Jagdtraditionen wie beispielsweise die grausame Baujagd, die Ausbildung von Hunden am lebenden Fuchs und die uneingeschränkte Treibjagd immer noch erlaubt. Der Kampf für ein modernes Jagdgesetz, das auch den Anliegen des Tierschutzes Rechnung trägt, geht jetzt auf Parlamentsebene in die zweite Runde.

WILDTIERPFLEGE
Die Pflegestationen der STS-Sektionen betreuen jährlich tausende einheimische Wildtiere, die menschliche Hilfe brauchen.

BRIEFTAUBEN
werden in Wettflügen über lange Distanzen von teilweise mehreren hundert Kilometern eingesetzt. Wir können beweisen, dass dabei viele, oft bis zur Hälfte der Vögel nicht in ihren Schlag zurückkehren. Sie sterben auf dem Rückflug aus Erschöpfung oder werden leichte Beute von Greifvögeln. Auf Grund unserer Recherchen wurde das BLV* aktiv und wir können davon ausgehen, dass Brieftauben-Wettflüge in Zukunft streng reguliert werden, um Exzesse auszuschalten.

FISCHE
Die Zahl kommerzieller Zuchten von Speisefischen steigt laufend. Es handelt sich um eine neue Haltungsform von Fischen, die vom Tierschutzgesetz noch nicht befriedigend geregelt ist. Die Lücke muss geschlossen werden, denn es ist erwiesen, dass Fische leiden wenn sie massenweise in falsch konzipierten Anlagen gehalten werden. Wir fordern zudem klare Vorschriften für eine schonende Tötungsmethode in Fischzuchten.