Foire de Chaindon, Reconvilier BE
Vom 5. September 2022, besucht am 5. September
Die meisten Anbieterinnen und Anbieter von Kleintieren waren offensichtlich nicht über die aktuellen Fachinformationen Tierschutz 18.1 (und folgende) des zuständigen Bundesamtes BLV im Bilde. Hier liegt die Verantwortung bei der Veranstaltungsorganisation, diese Vorgaben den Anbieterinnen und Anbietern klar zu kommunizieren, zu kontrollieren und umzusetzen. Die rechtlichen Vorgaben sind vollumfänglich einzuhalten. Auf diese Weise kann eine Überforderung der Anpassungsfähigkeit der ausgestellten Tiere in den meisten Fällen vermieden werden. Der Schweizer Tierschutz STS hat, im Gespräch mit den verantwortlichen Personen vor Ort, seine fachliche Unterstützung angeboten. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht beim Tierverkauf ist zwingend zu befolgen und der Käufer oder die Käuferin damit über die Grundbedürfnisse der Tierart aufzuklären. Beim Gross- und Kleinvieh ist besonders auf einen rücksichtsvollen Umgang mit ihnen zu achten. Gesundheitlich angeschlagene Tiere sollten dem Stress solcher Veranstaltungen nicht ausgesetzt werden. Allen Tieren sollten zu jeder Zeit Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, mindestens sollte mit Absperrband oder anderen zur Absperrung geeigneten Materialien verhindert werden, dass sich Personen von hinten den angebundenen Tieren nähern können. Temperatursensiblen Tieren wie Eseln und Jung- und Kleintieren ist ein angemessener Witterungsschutz anzubieten.