Marché-Concours Saignelégier
Vom 12. bis 14. August 2022, besucht am 14. August 2022
Obwohl der Marché-Concours für Tradition steht und für die Zucht, Vermarktung und Nutzung der Freibergerpferde eine wichtige Rolle spielt, müssen sich die Haltungsbedingungen der Pferde, insbesondere die in Anbindehaltung in der grossen Halle sowie in den alten Stallungen, zukünftig unbedingt verbessern. In den letzten drei Jahren – seit dem letzten Marché-Concours im 2019 – fanden mehrere Gespräche mit dem Verband und mit der Veranstaltungsleitung statt – umso höher waren die Erwartungen, dass die diskutierten Verbesserungsmassnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden würden. Der Schweizer Tierschutz STS ist sehr enttäuscht, dass kaum Verbesserungen zu erkennen waren, hatte die Veranstaltungsleitung nun doch drei Jahre Zeit, Optimierungen zu planen und umzusetzen.
Bei mehr als der Hälfte aller Pferde wurden die gesetzlichen Vorschriften betreffend der Boxengrösse nicht eingehalten. Es gab Boxen, die nur ein Drittel der in der Tierschutzverordnung vorgeschriebenen Mindestfläche vorwiesen. Die Unterschreitung der Flächenvorschriften an kurzdauernden Ausstellungen ist geringfügig erlaubt – jedoch nicht im vorgefundenen Masse. Besonders schlimm ist, wenn solche Flächen dann noch für zwei Pferde, also Fohlen und Mutterstute herhalten müssen. Die Fohlen und ihre Mütter konnten sich kaum drehen, ein Hinlegen war praktisch unmöglich. Der STS stufte die beengte Situation als sehr belastend für die Pferde ein.
Ungenügend und vor allem auch gesundheitsgefährdend für die Tiere war die Haltung von Stuten mit Fohlen in den aufgebauten Panelboxen. Der Schweizer Tierschutz STS hat bereits im Jahr 2019 empfohlen, dass der untere Bereich – besser noch bis ganz oben (als Sichtschutz zu den Nachbartieren, nach vorne muss den Tieren eine Sicht möglich sein!) – mit Brettern geschlossen wird, damit sich die erhebliche Verletzungsgefahr für die Fohlen, aber auch für die Muttertiere reduziert. Mehrfach beobachtete der STS während seines Besuchs sehr gefährliche Situationen, in denen Pferde mit Beinen oder ihren Köpfen unter oder zwischen den Panels feststeckten.
Die angebundenen Equiden hatten keinerlei Rückzugsmöglichkeiten. Sich unbekannte Tiere standen zudem viel zu nahe beieinander, was in der Konsequenz zu häufigem Abwehrverhalten mit gegenseitigem Beissen und Schlagen führte. Viele Jungpferde wurden mutmasslich überhaupt das erste Mal in ihrem Leben so lange angebunden. Umso schlimmer ist, dass sie von allen Seiten her auch vom Publikum bedrängt werden konnten, ohne jegliche Möglichkeit ausweichen zu können. Damit wurden die Pferde in ihrer Anpassungsfähigkeit massiv überfordert. Für den STS ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, wieso die traditionelle Anbindehaltung in der grossen Halle weiterhin toleriert werden kann, obschon den Pferden doch ganz offensichtlich die rechtlich vorgeschriebene Rückzugsmöglichkeit fehlt, welche gemäss Tierschutzverordnung auch an Ausstellungen und Tiermärkten einzuhalten ist. In Bezug auf die Einrichtung der Unterkünfte und Gehege sowie auf die klimatischen Bedingungen dürfen die Ausstellungen die Tierschutzverordnung also nicht unterschreiten. Am diesjährigen Marché-Concours gab es jedoch Verstösse aufgrund fehlender Rückzugs- und Sichtschutzmöglichkeiten sowie unzureichender Einstreu. Nicht alle Tiere hatten Wasser und Heu zur Verfügung – und die Tiere in Anbindehaltung standen zu eng mit fremden Pferden aneinander, so dass erhebliche Verletzungsgefahren für Mensch und Tier bestanden.
Die Bedingungen am Marché-Concours verdeutlichen ein weiteres Mal, dass das Organisationskommitee es sich zu leicht macht, und die Verantwortung der Haltung nicht gänzlich an die Besitzerinnen und Besitzer abtreten darf. Im Gegenteil: Insbesondere auch sie stehen in der Pflicht dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und, dass den Besucherinnen und Besuchern eine pferdefreundliche, zeitgemässe Haltung aufgezeigt wird. Sie müssen bei solchen Veranstaltungen eine Vorbildfunktion einnehmen und dem Pferdewohl Rechnung tragen. Jedes Pferd hat ein (gesetzlich verankertes) Recht auf Rückzugsmöglichkeiten vor dem Publikum, den anderen Pferden sowie auf die Einhaltung einer Individualdistanz zu den Artgenossen. Sie dürfen zudem nicht in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden. Die massiven und vermehrten Unterschreitungen der Tierschutzverordnung rücken die gesamte Veranstaltung erneut in ein schlechtes Licht, und zwar so, dass selbst die positiven Haltungsbeispiele in den Aussenzelten und auch die gelungenen Vorführungen, die sich mehrheitlich als sehr vorbildlich präsentierten, negativ überdeckt wurden.
Der Schweizer Tierschutz STS fordert das Organisationskommitee, die zuständigen Behörden und auch die Tierhalterinnen und -halter auf, am Marché-Concours endlich für zeitgemässe, tierfreundlichere und gesetzeskonforme Haltungsbedingungen zu sorgen. Neben dem Wohlbefinden muss auch die Sicherheit für Pferde und Publikum garantiert werden. Danebst steht das kantonale Veterinäramt in der Verantwortung, die Verstösse gegen die Tierschutzverordnung zu beanstanden und entsprechend zu ahnden. Hatte es selbst doch im Jahr 2019 vermerkt, dass die winzigen Boxen für Fohlen nicht tolerierbar seien.
Es ist festzuhalten, dass selbst Traditionen nicht über dem Tierwohl stehen dürfen und deswegen eine zeitgemässe, tiergerechte Einstallung der Pferde unumgänglich ist, sofern der Marché-Concours auch in Zukunft sowohl von Tierschutzorganisationen wie von der breiten Öffentlichkeit akzeptiert werden möchte, die stets sensibler auf Tierschutzfragen reagiert.