Frequently asked questions (FAQs)
Wie soll ich vorgehen, wenn ich schlechte Tierhaltungen oder die Misshandlung von Tieren beobachte?
K�nnen Sie meine Meldung anonym behandeln?
Wo finde ich Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften zum Tierschutz?
Garantiert das Gesetz eine artgerechte Haltung der Tiere?
WIE SOLL ICH VORGEHEN, WENN ICH SCHLECHTE TIERHALTUNGEN ODER DIE MISSHANDLUNG
VON TIEREN BEOBACHTE ?
Ist man selber unsicher �ber den Tatbestand kann es sinnvoll sein,
direkt mit dem Tierhalter in Kontakt zu treten. In allen anderen
F�llen k�nnen Sie den Schweizer Tierschutz STS informieren oder Ihre
Beobachtungen dem kantonalen Veterin�ramt melden. Zust�ndig ist das
Amt jenes Kantons, in dem die Tiere gehalten werden. Das
Veterin�rmat hat die Kompetenz, Tierhaltungen zu kontrollieren,
Untersuchungen durchzuf�hren und falls notwendig Massnahmen zum
Schutze der Tiere zu erlassen. [ � Adressen
kantonale Veterin�r�mter ].
F�r Meldungen zuhanden der Fachstelle Tierschutzkontrollen des
Schweizer Tierschutz STS verwenden Sie bitte das entsprechende [ �
Meldeformular ].
Bedenken Sie, dass der/die TierhalterIn ihre Sachverhaltsdarstellung
m�glicherweise bestreiten wird. In diesem Fall ist das Veterin�ramt auf
Beweismittel angewiesen. F�hren Sie deshalb in Ihrer Meldung alle Beweismittel
auf, die die Richtigkeit Ihrer Sachverhaltsschilderung belegen k�nnen (zum
Beispiel Name und Adresse von Zeugen und Foto- sowie Filmaufnahmen).