Fachstelle Tierschutzkontrollen Schweizer Tierschutz STS

Frequently asked questions (FAQs)

Wie soll ich vorgehen, wenn ich schlechte Tierhaltungen oder die Misshandlung von Tieren beobachte?

K�nnen Sie meine Meldung anonym behandeln?

Wo finde ich Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften zum Tierschutz?

Garantiert das Gesetz eine artgerechte Haltung der Tiere?

WIE SOLL ICH VORGEHEN, WENN ICH SCHLECHTE TIERHALTUNGEN ODER DIE MISSHANDLUNG
VON TIEREN BEOBACHTE ?
Ist man selber unsicher �ber den Tatbestand kann es sinnvoll sein, direkt mit dem Tierhalter in Kontakt zu treten. In allen anderen F�llen k�nnen Sie den Schweizer Tierschutz STS informieren oder Ihre Beobachtungen dem kantonalen Veterin�ramt melden. Zust�ndig ist das Amt jenes Kantons, in dem die Tiere gehalten werden. Das Veterin�rmat hat die Kompetenz, Tierhaltungen zu kontrollieren, Untersuchungen durchzuf�hren und falls notwendig Massnahmen zum Schutze der Tiere zu erlassen. [ � Adressen kantonale Veterin�r�mter ].
F�r Meldungen zuhanden der Fachstelle Tierschutzkontrollen des Schweizer Tierschutz STS verwenden Sie bitte das entsprechende [ � Meldeformular ].
Bedenken Sie, dass der/die TierhalterIn ihre Sachverhaltsdarstellung m�glicherweise bestreiten wird. In diesem Fall ist das Veterin�ramt auf Beweismittel angewiesen. F�hren Sie deshalb in Ihrer Meldung alle Beweismittel auf, die die Richtigkeit Ihrer Sachverhaltsschilderung belegen k�nnen (zum Beispiel Name und Adresse von Zeugen und Foto- sowie Filmaufnahmen).

K�NNEN SIE MEINE MELDUNG ANONYM BEHANDELN ?
Auf Wunsch behandeln wir Ihre Meldung anonym, d.h. wir werden Ihren Namen weder der f�r den Vollzug des Tierschutzgesetzes zust�ndigen Beh�rde noch dem Tierhalter bekannt geben. Wir k�nnen aber keine absolute Anonymit�t garantieren. Reicht zum Beispiel der betroffene Tierhalter eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen falscher Anschuldigungen ein und werden wir als Zeugen einvernommen, sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgem�ss zu beantworten. Tierschutzvereine haben in einem Strafverfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht wie Rechtsanw�lte, �rzte oder Journalisten. Falls Sie dieses Risiko ausschliessen wollen, suchen Sie in Ihrem Bekanntenkreis eine Person, die bereit ist, die Meldung f�r Sie vorzunehmen. Diese Person muss die Tierschutzverst�sse allerdings aus eigener Wahrnehmung beschreiben k�nnen, andernfalls Sie wiederum in dem Fall involviert werden.
Bedenken Sie, dass der/die TierhalterIn ihre Sachverhaltsdarstellung m�glicherweise bestreiten wird. In diesem Fall ist das Veterin�ramt auf Beweismittel angewiesen. Wenn ohne Ihre (Zeugen-)Aussage der Sachverhalt nicht bewiesen werden kann, wird das Veterin�ramt m�glicherweise den betroffenen Tieren nicht helfen k�nnen.

WO FINDE ICH INFORMATIONEN ZU DEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN ZUM TIERSCHUTZ ?
Die Tierschutzvorschriften sind im eidgen�ssischen Tierschutzgesetz und in der dazugeh�rigen Verordnung geregelt. In der Verordnung finden Sie vor allem Detailbestimmungen zur Haltung der einzelnen Tierarten. Daneben gibt es noch einige kleinere Verordnungen zu Spezialthemen. Eine vollst�ndige Liste aller Gesetzestexte finden Sie unter [ � www.admin.ch ]. Scrollen Sie dort zur Nummer 455 (Tierschutzgesetz).
Da Gesetzestexte oft nicht einfach bzw. nicht leicht verst�ndlich sind, hat das Bundesamt f�r Lebensmittelsicherheit und Veterin�rwesen BLV f�r die Haltung vieler Tierarten Brosch�ren erstellt. [ � www.blv.admin.ch ]

GARANTIERT DAS GESETZ EINE ARTGERECHTE HALTUNG DER TIERE ?
Die im Gesetz definierten Minimalstandards d�rfen nicht gleichgesetzt werden mit einer artgerechten Tierhaltung, denn der Gesetzgeber hat bei der Festsetzung der Minimalstandards auf die Interessen der Tierhalter stark R�cksicht genommen. Deshalb ist eine gesetzeskonforme Haltung nicht mit einer artgerechten, tierfreundlichen Haltung gleichzusetzen. Von einem Tierschutzverstoss sprechen die Beh�rden erst dann, wenn die gesetzlichen Minimalvorschriften nicht erf�llt sind. Nur dann k�nnen die Veterin�r�mter gegen einen Tierhalter vorgehen.
[ � STS-Brosch�ren und Merkbl�tter zur artgerechten Tierhaltung ]