Tierschutzkontrollen
Der Schweizer Tierschutz STS verfügt über eine spezifische Fachstelle «Tierschutzkontrollen», welche in Ergänzung zur Inspektorentätigkeit seiner Sektionen Klagen über tierschutzwidrige Haltungen und Tiermisshandlungen bearbeitet. Zur Abklärung der Meldungen kann die Fachstelle auch Inspektionen vor Ort durchführen. In der Regel informiert die Fachstelle die Tierhalter über die Mindestanforderungen der geltenden Tierschutzverordnung und zeigt ihnen darüber hinaus praktikable Verbesserungen zugunsten der Tiere auf. Sind Tierhalter trotz klaren Tierschutzverstössen uneinsichtig, wird das zuständige Veterinäramt informiert.
MELDUNGEN AN DEN STS
Der Schweizer Tierschutz STS nimmt Meldungen zu allen Tierarten aus der ganzen
Schweiz entgegen. Die Identität des Hinweisgebers muss für Nachfragen und
Rückmeldungen bekannt gegeben werden, wird aber auf Wunsch vertraulich
behandelt. Die Meldung kann per Post, per Email oder via Meldeformular erfolgen.
Die Fachstelle «Tierschutzkontrollen» wird sich mit dem Hinweisgeber in
Verbindung setzen.
VORGEHEN BEI TIERSCHUTZVERSTÖSSEN
Die Zuständigkeit für Meldungen über tierschutzwidrige Haltungen
oder Tiermisshandlungen liegt in erster Linie bei den kantonalen
Veterinärämtern. Zuständig ist jeweils der
Kanton, in dem die Tiere sich aufhalten. Das Veterinäramt hat die Aufgabe und
Kompetenz, Tierhaltungen zu kontrollieren, Untersuchungen durchzuführen und
falls notwendig Massnahmen zum Schutz der Tiere zu erlassen.
Daneben können Tierschutzklagen auch dem Schweizer Tierschutz STS
gemeldet werden. Im
Gegensatz zu den Behörden hat der STS zwar weder Zutrittsrecht noch
Weisungsbefugnis, doch die Erfahrungen zeigen, dass Beklagte in der Regel offen
sind, dem Schweizer Tierschutz STS ihre Tierhaltung zu zeigen und Anregungen zur
Verbesserung der Situation aufzunehmen.